Die mobile sonderpädagogische Hilfe wird über die Kindergartenleitung beim Förderzentrum des jeweiligen Förderschwerpunkts beantragt. Voraussetzung für die Arbeit der MSH ist das Einverständnis der Eltern und die Absprache mit der jeweiligen Kindergartenleitung.
Der mobile sonderpädagogische Dienst wird über die Schulleitung der Grund- oder Hauptschule beim Förderzentrum des jeweiligen Förderschwerpunkts beantragt.
Die Förderzentren werden nur bei gleichzeitiger Zustimmung von Eltern und Schule tätig.