Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)
Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (abgekürzt: BayEUG) regelt, nachdem im Bereich des Schulrechts die Gesetzgebungszuständigkeit bei den Ländern liegt, auf der Grundlage der Art. 128–137 der Verfassung des Freistaates Bayern das Schulrecht für die öffentlichen und privaten Schulen in Bayern.