In einer SVE können noch nicht schulpflichtige Kinder in den letzten drei Jahren vor Beginn der Schulpflicht aufgenommen werden, die durch Maßnahmen der Frühförderung, der mobilen sonderpädagogischen Hilfe und im Regelkindergarten nicht ausreichend gefördert werden können. Die Kinder haben einen nachhaltigen sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen:
geistige Entwicklung
►
►
geistige und körperliche Entwicklung
►
geistige Entwicklung mit Wahrnehmungs und Verhaltensauffälligkeit
Zielsetzung
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Berufsgruppen
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Finanzierung&Kosten
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Rechtl. Grundlagen
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Leitung
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Anfahrt&Kontakt
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SCHULVORBEREITENDE EINRICHTUNG SVE - GEISTIGE ENTWICKLUNG