Als ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit uns auf. In einem gemeinsamen Gespräch erhalten Sie von uns umfassende Informationen zum Leistungsangebot und zum weiteren Verfahrensablauf. Soll eine Aufnahme erfolgen, wird durch den künftigen Bewohner oder dessen gesetzlichen Vertreter beim Kostenträger die Kostenübernahme beantragt. Dazu sind Angaben der zum Unterhalt verpflichteten Personen sowie der Person selbst zum Einkommen, Vermögen und Besitz erforderlich. Liegt der Kostenübernahmebescheid durch den Kostenträger vor, kann der Einzug in unser Wohnheim erfolgen. Bei Interesse an einem Wohnheimplatz nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: Wohnheim des HPZ der Lebenshilfe e.V. Nobelstr. 4 92318 Neumarkt Tel. 09181 /29 36 0 Fax. 09181 / 29 36 30 mail: wohnheim"at"lebenshilfe-nm.de
Lebenshilfe Neumarkt i.d. OPf.
|